AGB
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Yunus Emre Öçal – InexTuning, Alte Poststraße 437 Tür 2, 8055 Graz, Österreich (nachfolgend „Auftragnehmer") und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Fahrzeugnachrüstungen, Einbauarbeiten und damit verbundene Dienstleistungen.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG).
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellungen der Leistungen auf der Website oder in Angeboten stellen kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Einladung zur Anfrage dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine Leistung anfragt (per WhatsApp, Kontaktformular, Telefon oder persönlich) und der Auftragnehmer die Anfrage schriftlich bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für den Einbau notwendigen Informationen (Fahrzeugmarke, Modell, Baujahr, Ausstattung, gewünschte Leistung) vollständig und korrekt anzugeben. Mehrkosten durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die technische Umsetzung am jeweiligen Fahrzeug nicht möglich, nicht sinnvoll oder nicht vertretbar ist.
§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Einbau- und Nachrüstungsleistungen für Kraftfahrzeuge, insbesondere in den Bereichen Ambientebeleuchtung, Apple CarPlay / Android Auto, Rückfahrkameras, Dashcams und Sternenhimmel-Beleuchtung.
Sämtliche Einbauten erfolgen ausschließlich in der Werkstatt des Auftragnehmers in Graz. Mobile Einbauarbeiten beim Auftraggeber werden nicht angeboten.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Preises führen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleichwertige Alternativkomponenten einzusetzen, wenn die ursprünglich vorgesehenen Teile nicht verfügbar sind, ohne dass sich die Qualität der Leistung dadurch verschlechtert. Der Auftraggeber wird in diesem Fall vorab informiert.
§ 4 Preise und Umsatzsteuer
Da jede Einbauarbeit individuell auf das Fahrzeug abgestimmt wird, werden Preise grundsätzlich auf Anfrage als Individualangebot mitgeteilt. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.
Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (österreichisches Umsatzsteuergesetz) und erhebt daher keine Umsatzsteuer. Ein gesonderter Umsatzsteuerausweis entfällt.
Für Produkte, die über den Webshop erworben werden, gelten die dort jeweils ausgewiesenen Preise.
§ 5 Zahlung und Fälligkeit
Der Auftragnehmer akzeptiert folgende Zahlungsmittel: Barzahlung, Kartenzahlung, Banküberweisung sowie Online-Zahlung über den Webshop (gemäß den dort angezeigten Optionen).
Der Restbetrag für Einbauarbeiten ist unmittelbar nach Fertigstellung und bei Abholung des Fahrzeugs fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe sowie den Ersatz von Mahnspesen zu verlangen.
§ 6 Anzahlung
Bei Beauftragung von Einbauarbeiten kann eine Anzahlung vereinbart werden, insbesondere wenn Teile oder Materialien speziell für den Auftrag bestellt werden müssen. Die Höhe der Anzahlung wird im Einzelfall schriftlich mitgeteilt und beträgt in der Regel bis zu 50 % des Gesamtpreises.
Die Anzahlung ist nach schriftlicher Auftragsbestätigung fällig und sichert die Verfügbarkeit des vereinbarten Termins sowie die Materialbeschaffung.
§ 7 Rücktritt und Stornierung
Eine Stornierung kann per WhatsApp, E-Mail, telefonisch oder persönlich erklärt werden. Aus Beweisgründen wird eine Erklärung in Textform empfohlen.
Wurden noch keine Teile oder Materialien bestellt und keine Vorbereitungsarbeiten durchgeführt, wird eine bereits geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet, sofern kein gesetzlich zulässiger Abzug besteht.
Wurden auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits Teile oder Materialien bestellt oder Vorbereitungsarbeiten durchgeführt, können die tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei einer kurzfristigen Terminabsage oder bei Nichterscheinen kann ausschließlich ein tatsächlich entstandener und nachweisbarer Schaden geltend gemacht werden. Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit einer Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, kann bei einem Widerruf ein gesetzlich zulässiger anteiliger Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung entstehen.
Das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung erlischt erst nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung und nur dann, wenn der Verbraucher dem vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann das Widerrufsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG ausgeschlossen sein.
Eine Terminvereinbarung, Materialbestellung oder individuell ausgeführte Einbauleistung führt allein nicht automatisch zum Verlust des Widerrufsrechts.
§ 9 Terminvereinbarung und Fahrzeugübergabe
Termine für Einbauarbeiten werden individuell vereinbart und sind verbindlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin pünktlich und in einem für die Arbeiten geeigneten Zustand zu übergeben.
Genannte Fertigstellungszeiten sind Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde. Bei Verzögerungen wird der Auftraggeber so früh wie möglich informiert. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere bei Verzug, bleiben unberührt.
§ 10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach österreichischem Recht (§§ 922 ff. ABGB), soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs nach Abschluss der Arbeiten. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls zwei Jahre, jedoch unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Rügepflicht (§ 377 UGB).
Mängel sind dem Auftragnehmer nach deren Entdeckung innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen. Für Verbraucher gilt: Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diese Meldepflicht nicht eingeschränkt.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Vorliegen eines Mangels stehen dem Auftraggeber die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe zu. Zwingende Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.. Bei Vorliegen eines Mangels stehen dem Auftraggeber die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe zu. Zwingende Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Eine freiwillige Garantie wird nur übernommen, wenn diese ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurde. Gesetzliche Gewährleistung und eine freiwillige Garantie sind voneinander unabhängig.
§ 11 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf bereits vorhandene Fahrzeugmängel, unrichtige Angaben des Auftraggebers, ungeeignete vom Auftraggeber bereitgestellte Produkte oder nachträgliche Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.
Die Haftung für vom Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden bleibt unberührt. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und sonstige Fälle, in denen eine Einschränkung gesetzlich unzulässig ist.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Teile, Komponenten und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts Eigentum des Auftragnehmers. Das Fahrzeug selbst bleibt stets Eigentum des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vorbehaltenen Teile vor vollständiger Bezahlung zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
§ 13 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website von InexTuning abrufbar.
https://inextuning.com/policies/privacy-policy
§ 14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Für einen Vertrag gilt die Fassung der AGB, die bei Vertragsabschluss wirksam einbezogen wurde.
Stand: September 2026